Angebote, Lieferungen und Leistungen von artefakt erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens durch Auftragserteilung oder durch Annahme der Lieferung werden diese Bedingungen ausschließlich und verbindlich anerkannt.
Abweichende Bedingungen des Kunden, die nicht ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden, bleiben unverbindlich. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf die eigenen Allgemeinen Geschäftsverbindungen wird hiermit widersprochen.
 
Umfang der Rechteübertragung
Das Bild darf – sofern nicht anders schriftlich vereinbart – nur zur einmaligen Veröffentlichung und zum vereinbarten Verwendungszweck genutzt werden.
Die Weitergabe des Bildes oder die Übertragung von Rechten an Dritte ist nicht gestattet.
Der Kunde hat selbst die Rechte zu erwerben, die für die Veröffentlichung von auf dem Foto abgebildeten Werken der Baukunst erforderlich sind. Alle etwaigen Ansprüche Dritter wegen Verletzung derartiger Rechte trägt in jedem Fall der Veröffentlichende.
Der Kunde hat die Einwilligung der auf Fotos abgebildeten Personen zur Veröffentlichung ihres Bildes selbst einzuholen, es sei denn, artefakt hätte ausdrücklich schriftlich zugesichert, daß eine Einwilligung der abgebildeten Person vorliegt.
 
Reklamationen

Reklamationen, den Inhalt der Sendungen betreffend, sind artefakt sofort nach Empfang telefonisch oder per Fax mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß zugegangen. Nach Falsch-, Anders- oder nicht termingerechter Lieferung seitens artefakt sind Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen.

 
Schadenersatz
Schadenersatzansprüche gegen artefakt Lieferungen sind generell ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
 
Urhebervermerk, Belegexemplare
artefakt verlangt ausdrücklich einen Urhebernachweis (Copyright-Vermerk), und zwar so, dass kein Zweifel an der Identität des Urhebers, der Agentur und der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. Der Kunde ist verpflichtet, folgenden Urhebervermerk auf dem Foto oder unmittelbar neben dem Foto anzubringen: © artefakt.
Ausnahmen, zum Beispiel bei der Verwendung für werbliche Zwecke, müssen schriftlich vereinbart werden.
Bei Unterlassung des Vermerks hat artefakt Anspruch auf einen Aufschlag in Höhe des vereinbarten Honorars.
Der Kunde ist verpflichtet, artefakt zwei Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung oder bei online-Verwendung den Link zur Veröffentlichung zu schicken.
 
Honorare

Jede Verwendung des Materials ist honorarpflichtig, auch die Verwendung als Arbeitsvorlage, wie z.B. für Präsentationen, Probehefte, Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos, Layouts oder von Bilddetails, die mittels Montage, Fotocomposing, elektronischen Bildträgern oder ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen Bildes werden.

Das Honorar ist vor der Verwendung zu vereinbaren. Die Höhe richtet sich nach Art und Umfang der Nutzung. Der Kunde hat dafür die entsprechenden Angaben zu machen.
 
Pressekodex/Freistellung
Der Kunde ist verpflichtet, die publizistischen Grundsätze des deutschen Presserates (Pressekodex) und die Rechte Dritter (Persönlichkeitsrechte, Rechte am Unternehmen, Eigentum, etc) zu beachten. Bei Zuwiederhandlung gegen diese Verpflichtung hat der Kunde daraus resultierende Ansprüche selbst zu tragen und artefakt von Ansprüchen Dritter freizustellen.
 
Teilwirksamkeit, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit dieser Bestimmungen im Übrigen.
Der Erfüllungsort ist München und im kaufmännischen Verkehr ist der Gerichtsstand München.
Bei Lieferung an Kunden, die keine Kaufleute sind und die ihren Gerichtsstand im Ausland haben, ist der Gerichtsstand ebenfalls München.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.