| Angebote, Lieferungen und Leistungen
von artefakt erfolgen ausschließlich auf der Grundlage
dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens durch Auftragserteilung
oder durch Annahme der Lieferung werden diese Bedingungen ausschließlich
und verbindlich anerkannt. |
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| Abweichende Bedingungen des Kunden,
die nicht ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden,
bleiben unverbindlich. Gegenbestätigungen des Kunden unter
Hinweis auf die eigenen Allgemeinen Geschäftsverbindungen
wird hiermit widersprochen. |
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| Umfang der Rechteübertragung |
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| Das Bild darf sofern nicht anders
schriftlich vereinbart nur zur einmaligen Veröffentlichung
und zum vereinbarten Verwendungszweck genutzt werden. |
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| Die Weitergabe des Bildes oder die Übertragung
von Rechten an Dritte ist nicht gestattet. |
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| Der Kunde hat selbst die Rechte zu erwerben,
die für die Veröffentlichung von auf dem Foto abgebildeten
Werken der Baukunst erforderlich sind. Alle etwaigen Ansprüche
Dritter wegen Verletzung derartiger Rechte trägt in jedem
Fall der Veröffentlichende. |
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| Der Kunde hat die Einwilligung der auf
Fotos abgebildeten Personen zur Veröffentlichung ihres
Bildes selbst einzuholen, es sei denn, artefakt hätte ausdrücklich
schriftlich zugesichert, daß eine Einwilligung der abgebildeten
Person vorliegt. |
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| Reklamationen |
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Reklamationen, den Inhalt der
Sendungen betreffend, sind artefakt sofort nach Empfang telefonisch
oder per Fax mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial
als ordnungsgemäß zugegangen. Nach Falsch-, Anders-
oder nicht termingerechter Lieferung seitens artefakt sind
Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des
Kunden ausgeschlossen.
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| Schadenersatz |
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| Schadenersatzansprüche gegen artefakt
Lieferungen sind generell ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. |
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| Urhebervermerk, Belegexemplare |
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artefakt verlangt ausdrücklich
einen Urhebernachweis (Copyright-Vermerk), und zwar so, dass
kein Zweifel an der Identität des Urhebers, der Agentur
und der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. Der Kunde
ist verpflichtet, folgenden Urhebervermerk auf dem Foto oder
unmittelbar neben dem Foto anzubringen: © artefakt.
Ausnahmen, zum Beispiel bei der Verwendung für werbliche
Zwecke, müssen schriftlich vereinbart werden. |
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| Bei Unterlassung des Vermerks hat artefakt
Anspruch auf einen Aufschlag in Höhe des vereinbarten Honorars. |
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| Der Kunde ist verpflichtet, artefakt
zwei Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos innerhalb von
zwei Wochen nach Veröffentlichung oder bei online-Verwendung
den Link zur Veröffentlichung zu schicken. |
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| Honorare |
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Jede Verwendung des Materials ist honorarpflichtig,
auch die Verwendung als Arbeitsvorlage, wie z.B. für
Präsentationen, Probehefte, Zeichnungen, Karikaturen,
nachgestellte Fotos, Layouts oder von Bilddetails, die mittels
Montage, Fotocomposing, elektronischen Bildträgern oder
ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen Bildes werden.
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| Das Honorar ist vor der Verwendung zu
vereinbaren. Die Höhe richtet sich nach Art und Umfang
der Nutzung. Der Kunde hat dafür die entsprechenden Angaben
zu machen. |
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| Pressekodex/Freistellung |
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| Der Kunde ist verpflichtet, die publizistischen
Grundsätze des deutschen Presserates (Pressekodex) und
die Rechte Dritter (Persönlichkeitsrechte, Rechte am Unternehmen,
Eigentum, etc) zu beachten. Bei Zuwiederhandlung gegen diese
Verpflichtung hat der Kunde daraus resultierende Ansprüche
selbst zu tragen und artefakt von Ansprüchen Dritter freizustellen. |
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| Teilwirksamkeit, Gerichtsstand, anwendbares
Recht |
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| Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner
Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit dieser Bestimmungen
im Übrigen. |
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| Der Erfüllungsort ist München
und im kaufmännischen Verkehr ist der Gerichtsstand München. |
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| Bei Lieferung an Kunden, die keine Kaufleute
sind und die ihren Gerichtsstand im Ausland haben, ist der Gerichtsstand
ebenfalls München. |
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| Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. |
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